Zulassungsbedingungen

Zur Abschlussprüfung 2024 wird zugelassen, wer

 

1 a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft verfügt und 3 Jahre Berufserfahrung zu 80% im Bereich der Hotellerie-Hauswirtschaft, wovon ein Jahr Führungserfahrung zu 80% nachweist (siehe Wegleitung)

 

oder

 

1 b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Hotelfachfrau/Hotelfachmann verfügt und 3 Jahre Berufserfahrung zu 80% im Bereich der Hotellerie-Hauswirtschaft, wovon ein Jahr Führungserfahrung zu 80% nachweist (siehe Wegleitung)

 

oder

 

1 c) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation und über die Leistungsnachweise der drei hauswirtschaftlichen Grundlagenfächer (Reinigung, Wäsche, Gastronomie) verfügt, sowie 4 Jahre Berufserfahrung zu 80% im Bereich Hotellerie-Hauswirtschaft, wovon ein Jahr Führungserfahrung zu 80% nachweist (siehe Wegleitung).

 

und

 

1 d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen der QS-Kommission erfügt.

 

und

 

1 e) einen Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner absolviert hat

 

 

Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der eingegangenen Unterlagen über die Zulassung der Kandidatinnen zur Prüfung und teilt den Entscheid schriftlich mit. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Beschwerdebehörde und die Beschwerdefrist nennt.

 

 

 

Prüfungssekretariat
Tägerhardring 8

5436 Würenlos 

 

ImpressumDatenschutz

 

Secrétariat d’examen

Lindsay Smith (-Donnet)

Rue de la Piscine 33c

3979 Grône

Segretariato d’esame

Ivana Andreoli

Via Ferradina 7

6512 Giubiasco

Präsidentin QSK
Helena Adams
Stutzstrasse 5
3114 Wichtrach/BE