Zulassungsbedingungen
Zur Abschlussprüfung 2024 wird zugelassen, wer
1 a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft verfügt und 3 Jahre Berufserfahrung zu 80% im Bereich der Hotellerie-Hauswirtschaft, wovon ein Jahr Führungserfahrung zu 80% nachweist (siehe Wegleitung)
oder
1 b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Hotelfachfrau/Hotelfachmann verfügt und 3 Jahre Berufserfahrung zu 80% im Bereich der Hotellerie-Hauswirtschaft, wovon ein Jahr Führungserfahrung zu 80% nachweist (siehe Wegleitung)
oder
1 c) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation und über die Leistungsnachweise der drei hauswirtschaftlichen Grundlagenfächer (Reinigung, Wäsche, Gastronomie) verfügt, sowie 4 Jahre Berufserfahrung zu 80% im Bereich Hotellerie-Hauswirtschaft, wovon ein Jahr Führungserfahrung zu 80% nachweist (siehe Wegleitung).
und
1 d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen der QS-Kommission erfügt.
und
1 e) einen Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner absolviert hat
Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der eingegangenen Unterlagen über die Zulassung der Kandidatinnen zur Prüfung und teilt den Entscheid schriftlich mit. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Beschwerdebehörde und die Beschwerdefrist nennt.